Die Miete ist fällig spätestens zum Ersten eines jeden gemieteten Monats für diesen Monat, oder, bei untermonatiger Vermietung, am Tag des Beginns des Mietverhältnisses für den gesamten Mietzeitraum.
Die Miete ist fällig spätestens zum Ersten eines jeden gemieteten Monats für diesen Monat, oder, bei untermonatiger Vermietung, am Tag des Beginns des Mietverhältnisses für den gesamten Mietzeitraum.