Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragspartner, Geltungsbereich, Vertragsabschluss

  1. Boardinghouse Penzberg ist ein Angebot von F & W Immobilien Paul Heinrich Reischig, Johannisberg 34, 82377 Penzberg (im Folgenden genannt „F & W Immobilien“ oder „Anbieter“). F & W Immobilien handelt im Namen und im Auftrag der Eigentümer der über Boardinghouse Penzberg angebotenen Apartments (im Folgenden genannt „Eigentümer“ im Singular). F & W Immobilien vermittelt zeitlich begrenzte Mietverhältnisse zwischen dem Eigentümer und den Vertragspartnern (im Folgenden genannt „Gast“).
  2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen Gast, Eigentümer und F & W Immobilien. Sie finden ihre Anwendung auf Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Apartments (Beherbergung) sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen von F & W Immobilien und des Eigentümers. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
  3. Verträge über Mietverhältnisse (Apartments, KFZ-Stellplätze) bestehen zwischen Gast und dem Eigentümer. F & W Immobilien ist berechtigt, rechtskräftige Mietverträge im Namen des Eigentümers abzuschließen. Ansprechpartner des Gastes in allen Belangen der Vermietung und Zusatzleistungen ist grundsätzlich F & W Immobilien. F & W Immobilien ist berechtigt, alle Abrechnungen vorzunehmen und alle fälligen Mietbeträge entgegenzunehmen.
  4. Alle über reine Mietverhältnisse hinausgehenden Serviceleistungen werden direkt durch F & W Immobilien erbracht und abgerechnet; Vertragspartner sind hier Gast und F & W Immobilien.
  5. Von F & W Immobilien unterbreitete Angebote sind stets freibleibend.
  6. Ein wirksamer Vertrag wird erst nach Zusendung des unterzeichneten Mietvertrages an F & W Immobilien und dessen Annahme durch F & W Immobilien geschlossen. Der Gast erhält mit der Übersendung des gegengezeichneten Vertrages und der Inventarliste eine schriftliche Bestätigung.
  7. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte gegenüber F & W Immobilien und dem Eigentümer zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber F & W Immobilien an.
  8. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor.

II. Vertragsinhalt

  1. Vermietet wird ein möbliertes Apartment. Der Grundpreis bezieht sich auf die Nutzung durch eine Person. Bei Nutzung durch mehrere Personen erhöht sich der Mietpreis entsprechend der Preisliste von F & W Immobilien. Die maximal mögliche Belegung der Apartments beträgt 2 Personen in den Apartment-Klassen „Economy“ und „Comfort“ (1-Zimmer-Apartments) und 3 Personen in den Apartment-Klassen „Superior“ und „Premium“ (2-Zimmer-Apartments). Darüber hinausgehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, sondern vielmehr von Apartmentklassen wie „Economy“, „Comfort“, „Superior“ oder „Premium“.
  3. Eine Weitervermietung an Dritte bzw. eine Nutzung des überlassenen möblierten Apartments durch Dritte ist grundsätzlich untersagt. Die Nutzung des Apartments zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist ebenfalls untersagt, es sei denn F & W Immobilien hat ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung erteilt.
  4. F & W Immobilien weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer (länger als 6 Monate) und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der §§ 8 und 9 AO zur Verfügung gestellt werden.
  5. Der Gast erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Vertragspartner zur Nutzung für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt, stellt er sicher, dass der/die Nutzer des Apartments über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
  6. Sollte der Gast eine Verlängerung seines Aufenthaltes wünschen, so steht ihm ein Optionsrecht im Rahmen der maximalen Aufenthaltsdauer von 6 Monaten zur Verfügung. Zur Ausübung dieses Rechts muss der Gast F & W Immobilien 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt, das Apartment weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass F & W Immobilien bereits einen Beherbergungsvertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist F & W Immobilien berechtigt den Gast bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in ein vergleichbares Apartment unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Gast sein Optionsrecht nicht ausüben.
  7. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Beherbergungsvertrages muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nichtig.
  8. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. F & W Immobilien ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
  9. Sämtliche Apartments im Rahmen des Angebotes sind Nichtraucher-Apartments. Das Rauchen ist daher in keinem Fall gestattet. Sollte der Gast dennoch rauchen, so wird sofort eine Vertragsstrafe von 200 € fällig. Zusätzlich sind vom Gast die hierdurch entstehenden Schäden bzw. Mehrkosten für die Renovierung/Reinigung beim Verlassen des Apartments in vollem Umfang zu erstatten. Der Geruch von verbrannten Rauchwaren wie Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak oder Räucherstäbchen genügt als Beweis.
  10. Haustiere sind nicht gestattet – es sei denn, F & W Immobilien hat schriftlich eine Genehmigung erteilt. Falls der Gast Haustiere im Apartment hält, ist F & W Immobilien berechtigt die entsprechenden Mehrkosten der Endreinigung in vollem Umfang nach Aufwand abzurechnen. In jedem Fall wird mindestens der doppelte Betrag der normalen Endreinigung fällig.
  11. Gäste sind gehalten, mit einem Beauftragten von F & W Immobilien zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1–2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen von F & W Immobilien über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
  12. Nachrichten, Post und Warensendungen, die für den Gast bestimmt sind, werden mit der Sorgfalt eines Kaufmanns behandelt. F & W Immobilien übernimmt die Aufbewahrung und – auf Wunsch – die Nachsendung dieser gegen Entgelt. Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

III. Preise, Zahlung

  1. Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet sich der Gast, die vereinbarte Vergütung für die Beherbergung sowie für sonstige von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von F & W Immobilien an Dritte.
  2. Soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von F & W Immobilien allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann F & W Immobilien den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % anheben.
  4. Der Mietpreis muss vor Einzug, spätestens am Tage des Einzugs, entweder in bar oder per Überweisung gezahlt werden. Erstreckt sich die Anmietung über eine längere Zeitdauer, so sind die Zahlungen für die Beherbergung jeweils für einen Monat, spätestens am Ersten des betreffenden Monats, im Voraus per Überweisung oder in bar zu bezahlen. Bei Überweisungen hat der Gast Sorge zu tragen, dass der volle Betrag spätestens zum Fälligkeitstag auf dem Konto von F & W Immobilien eingeht.
  5. F & W Immobilien ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Als Abrechnungswährung gilt der Euro. Bei ausländischer Währung gehen die Kursdifferenzen und die Bankgebühren zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
  7. Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung vornimmt. Gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, findet das vorher erwähnte nur Anwendung, wenn der Gast auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist F & W Immobilien berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. F & W Immobilien behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist F & W Immobilien berechtigt eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben. Darüber hinaus behalten sich F & W Immobilien und Eigentümer vor, bei Zahlungsverzug das Mietverhältnis zu beenden.
  8. Beanstandungen zur Rechnungsstellung sind unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber F & W Immobilien mitzuteilen. Der richtige Adressat der Rechnung ist bereits bei Vertragsunterzeichnung bekanntzugeben.

IV. Rücktritt des Anbieters

  1. Beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes stehen F & W Immobilien und dem Eigentümer ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Als Beispiele seien genannt:
    • Höhere Gewalt oder andere von F & W Immobilien oder den Eigentümern nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    • Die Anmietung des Apartments erfolgte unter irreführenden oder falschen Angaben von wesentlichen Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Nutzungszwecks.
    • Es besteht seitens F & W Immobilien oder des Eigentümers ein begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Beherbergung das Ansehen von F & W Immobilien oder des Eigentümers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von F & W Immobilien oder dem Eigentümer zuzurechnen ist.
    • Es liegt eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Abschnitt II. Nr. 3 vor.
    • Der Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig oder scheint es zu sein, oder die Mietsache wird Ort gesetzeswidriger Handlungen.
    • Der Gast befindet sich in Zahlungsverzug bezüglich der Miete, einer vereinbarten Vorauszahlung oder einer sonstigen Zusatzleistung. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen hat F & W Immobilien ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 1 Tag und ist berechtigt dem Gast den Zutritt zur Wohnung zu verweigern.
    • F & W Immobilien erlangt Kenntnis von Umständen, dass eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsschluss eingetreten ist, insbesondere wenn der Gast die fälligen Forderungen von F & W Immobilien oder dem Eigentümer nicht begleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von F & W Immobilien oder dem Eigentümer in Gefahr sind.
    • Der Gast hat einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches Verfahren zum Zwecke der Schuldenregulierung eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt.
    • Über das Vermögen des Gastes wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Verfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
  2. Der F & W Immobilien wird den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts informieren.
  3. Im Falle des berechtigten Rücktritts des Anbieters wird kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz begründet. Bei Schadensersatzansprüchen von F & W Immobilien oder dem Eigentümer gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

V. Stornierung durch den Gast

  1. Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
  2. Reservierte Apartments können nach Abschluss des Mietvertrages bis zu 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes kostenfrei storniert werden. Erfolgt eine Stornierung kürzer als vier Wochen vor Mietbeginn und kann für den reservierten Mietzeitraum kein neuer Mieter gefunden werden, erheben wir 80 % des vereinbarten Mietpreises für den ersten Monat des Mietzeitraumes (bei untermonatiger Vermietung für den gesamten Mietzeitraum) als Schadensersatz. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang bei F & W Immobilien. Dem Gast bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass F & W Immobilien oder dem Eigentümer ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
  3. Als Stornierung ist hier auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft, vorzeitige Abreise oder Nichterscheinen des Gastes zu verstehen. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
  4. Hat F & W Immobilien mit dem vom Gast genutzten Hotelreservierungssystem (z. B. hrs.com, booking.com etc.) für den Gast günstigere Stornierungsbedingungen vereinbart, so gelten diese.

VI. An- und Abreise

  1. An dem vereinbarten Anreisetag kann das angemietete Apartment ab 14:00 bezogen werden (Check-in-Zeit). Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.
  2. Nach Übergabe der Wohnung an den Gast hat der Gast 24 Stunden Zeit, eventuell bestehende Mängel in der Wohnung festzustellen und diese F & W Immobilien anzuzeigen. Werden keine Mängel/Schäden festgestellt, so hat der Gast für alle Mängel, die während seines Aufenthaltes am Inventar entstehen, zu haften. Gleiches gilt für fehlende Inventargegenstände.
  3. Am Tag des vereinbarten Abreisedatums ist das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr in einem besenreinen Zustand an F & W Immobilien zu übergeben. Bei einer verspäteten Räumung behält sich F & W Immobilien das Recht vor, für die vertragsüberschreitende Nutzung des Apartments zusätzliche Gebühren und eventuelle Kosten für die anderweitige Unterbringung des nachfolgenden Gastes in Rechnung zu stellen. Irgendwelche vertraglichen Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Gast kann einen Gegenbeweis führen, dass F & W Immobilien und dem Eigentümer kein bzw. nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Technische Einrichtungen

  1. F & W Immobilien bzw. der Eigentümer stellt ein komplett mit technischen Geräten und Möbeln ausgestattetes Apartment zur Verfügung. Der Gast ist berechtigt, vorhandene und eigene technische Geräte zu nutzen. Ein im üblichen Rahmen entstehender Stromverbrauch ist mit dem Mietpreis abgegolten. Sollte der Stromverbrauch außerordentlich hoch sein, ist F & W Immobilien berechtigt, die entstandenen Mehrkosten mit dem Gast abzurechnen. Der Gast haftet für auftretende Störungen oder Beschädigungen, die aus der Verwendung eigener Geräte resultieren.
  2. Der Gast hat die Möglichkeit, während seines Aufenthalts als zusätzlichen Service die Nutzung des Internets in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Gast zur Einhaltung aller anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien. Für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung ist der Gast als Nutzer selbst verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt der Gast die volle Verantwortung aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung und stellt F & W Immobilien und den Eigentümer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, Gegenstände

  1. Die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen an den Wänden ist aufgrund einer möglichen Beschädigungsgefahr untersagt. Der Gast haftet für Beschädigungen, falls dennoch Gegenstände derart eingebracht werden.
  2. Es dürfen keine Veränderungen jeglicher Art an und in den Räumlichkeiten vorgenommen werden.
  3. Für die Rücksendung von Fundsachen behält sich F & W Immobilien eine Berechnung der Bearbeitungsgebühr von 20 € sowie der Versandkosten vor.

IX. Haftung von F & W Immobilien und Eigentümer

  1. F & W Immobilien und Eigentümer haften für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt die Haftung unberührt.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von F & W Immobilien oder dem Eigentümer auftreten, wird F & W Immobilien bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Soweit dem Gast ein KFZ-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte wird nicht gehaftet.

X. Haftung des Gastes

Der Gast ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Für Schäden an dem Gebäude und/oder dem Inventar, die durch den Gast selbst, seinen Familienangehörigen, Gästen oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich verursacht werden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. F & W Immobilien und Eigentümer behalten sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche unverzüglich mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht es frei, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von F & W Immobilien, Penzberg.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt für Vertragslücken. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Stand: September 2016